Donnerstag, 30. April 2009

Sensation: weiterer Jurist bei der Arbeit ertappt

Ein Richter klagt gegen seinen Arbeitgeber. Wurde auch mal Zeit, dass sich Fachleute um diese ganzen Auswüchse kümmern. Dreimal dürft ihr raten was die Antwort war. Die Antwort des arbeitenden Juristen war auf jeden Fall:

Meyer kündigte an, dagegen Beschwerde einzulegen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.


Wieder die alte Frage: "Wer wacht über die Wächter?" - in diesem Fall offenbar ein sogenanntes Verwaltungsgericht in derselben Stadt. Ob da mal nicht eine gewisse Befangenheit vorliegt? Naja, dem Herren steht es ja offensichtlich frei, "in Berufung zu gehen" und sogar eine Verfassungsklage anzustrengen.

Mal abgesehen davon, dass das Gericht da wirres Zeug redet, gibt es eine (und nur eine) Möglichkeit, den Vorwurf der Einflußnahme zu umgehen: durch zufällige Ziehung des Richters. Hierbei ergibt sich das Problem, dass die Arbeitslast nicht gleichmäßig verteilt wird.

Diesem könnte man einfach entgehen, indem man dem Richter die Entscheidung überläßt, in einer gewissen Situation (beispielsweise wenn er mehr als eine gewisse Zahl Fälle bearbeitet) die neuen Fälle freiwillig abzugeben, bevor er sie tatsächlich bearbeitet - an einen anderen, wiederum zufällig gewählten Richter. Dies müßte relativ schnell möglich sein, so dass (bei mehreren Abgaben in Folge) weiterhin schnell feststehen kann, wer der zuständige Richter sein wird.

Das Losen dient hier dazu, jede Möglichkeit der Einflußnahme auszuschließen (die Zahl der Einflußmöglichkeiten beim Losen ist begrenzt und leicht Kontrollierbar). Die üblichen Verteilungsmodi (nach Aktenzeichen, Fachgebiet, Anfangsbuchstaben einer Prozeßpartei etc.) lassen irgendeine Manipulation zu (auch wenn es nicht besonders plausibel ist: bei Reihum-Verfahren müßte man beispielsweise den Zeitpunkt passend wählen, das Fachgebiet sucht man sich in der Regel nicht frei aus - obwohl es da auch Deutungen geben kann, Anfangsbuchstaben sind wohl eher schwer zu manipulieren, aber auch so etwas wäre denkbar, beispielsweise durch gezielte Firmengründung) die nicht besonders einfach aufzudecken wäre. Außerdem kann, wie im vorliegenden Fall, möglicherweise eine gezielte Entscheidung einen Einfluß bewirken.

Postulat: Auf die Auswahl des Richters darf kein Einfluß genommen werden.

Deutungsfreiheit bei der Richterwahl führt immer wieder zu Schlagzeilen. Beispielsweise hält sich ein Richter Buske immer wieder für zuständig, über alles Mögliche (und insbesondere gegen die Pressefreiheit) Urteile zu fällen, und wurde in dieser Eigenschaft auch schon zum Ziel von derbem Spott. Es gibt sogar eine eigene Website über diese Figur: Buskeismus. Zum Glück blieb dessen tun weitestgehend ohne Folgen, an der Sicherheit, dass es in Deutschland so etwas wie Freiheit oder Sicherheit gäbe, kratzt er aber auf jeden Fall.

Dienstag, 21. April 2009

Die geplante Abschaffung des Internet

Sehr geehrter Herr Cohn-Bendit,

Leider war nicht feststellbar, welcher ihrer Kollegen für diese Sache zuständig wäre, insofern schreibe ich Sie an, da ihr Name der einzige ist, der mir auf der Liste der Abgeordneten für Deutschland vertraut war.

Ihr komischer Verein will Gesetze erlassen, dass das Internet in Zukunft von Bonzen kontrolliert wird und insbesondere keine Kommunikation mehr zuläßt. Das entsprechende Stichwort ist "Telecoms Package", ein Konvolut, das am 5. Mai vermutlich vor dem Bergrechtsausschuß "durchgewunken" wird.

Entsprechende Hintergründe können sie auf der Seite

http://www.blackouteurope.eu/

nachlesen, sofern sie des Englischen mächtig sind. Da diese Seite ob des großen Interesses für das Thema inzwischen ausgefallen ist und ihr seltsamer Verein trotzdem niemanden über diesen Skandal informieren wird, schlage ich vor, dass sie stattdessen die freundlicherweise von Google Inc., Mountain View, California (!) gespeicherte Kopie zu rate
ziehen:

http://209.85.129.132/search?q=cache:S1xQ2udAhUoJ:www.blackouteurope.eu/+blackout+europe&cd=1&hl=en&ct=clnk&client=iceweasel-a


Das freie Internetlexikon "wikipedia", dessen Grundlagen sie mit dieser Entscheidung zerstören werden, hat einiges Material zu diesem Mist zusammengetragen:

http://en.wikipedia.org/wiki/Telecoms_Package


Monica Horten schreibt ferner folgendes über diese geplante Gesetzgebung:

"
An amendment is mysteriously dropped as the IMCO committee unquestioningly make an important vote on the Internet's future, with only 27 members present, and a key Shadow absent. And more deals being done on the Trautmann report. How democratic are the European Parliament's Committee procedures?

With only 60 per cent of IMCO members present, and the key socialist Shadow absent, the IMCO committee voted through without questioning, amendments which will fundamentally alter the structure of the Internet. One amendment was permitted by the rapporteur on condition that he can ‘improve it.'

(...)

The significance of this amendment is not what is says, but what it doesn't say. It amended the Parliament's First Reading position of 24 September, which said that ISPs should not be asked to take any kind of punitive action against their customers. The punitive action could be a court action OR a filtering block. Harbour and Toubon changed it by crossing out the relevant words, so that ISPs could be asked to take punitive action such as filtering. The way it currently reads, it has deceived many people, including lawyers, who ask me why I don't like it, because it simply restates the status quo that ISPs cannot be asked to
take criminal action against their customers.
"

http://www.iptegrity.com/index.php?option=com_content&task=view&id=316&Itemid=9



Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass ich diese Sorte Taktik für beleidigend und unwürdig halte, und dass ich mir wünschen würde, von ihnen oder einem ihrer Kollegen persönlich über solche Manöver aufgeklärt zu werden.

Sie persönlich wollen, dass CD-verkäufer (RIAA?), Verleger (Bertelsmann), Polizisten und ähnliches Gesochs nach wohl oder wehe über den Internetzugang einzelner Bürger entscheiden dürfen. Ich halte diese Maßnahme nicht nur für dumm und gefährlich, sondern auch für völlig überzogen.

Die Freie Rede ist ein Grundrecht, das nicht von kommerziellen Interessen eingeschränkt werden darf.

Da über dieses Gesetz bereits am 5. Mai abgestimmt werden soll, erwarte ich bis zum 28. April eine Antwort von ihnen persönlich, in der sie dazu Stellung nehmen, wie sie diese unfaßbare Unterwerfung des Internet unter die Kontrolle reicher, arroganter Menschen zu verhindern gesuchen. Ich werde mir die Freiheit nehmen, diese ihre Antwort zu veröffentlichen. Sollten sie nicht persönlich antworten, werde ich diese Tatsache ebenfalls veröffentlichen.

Fangen sie an zu Arbeiten!

Bastiaan Zapf
Marburg

Montag, 13. April 2009

Sensation: Staatsanwaltschaft arbeitet!

Razzia bei RTL2

Man mag es kaum glauben: die Staatsanwaltschaft München ist tatsächlich in der Lage, das seit mehr als 10 jahren praktizierte Betrugsschema mit den "Flirt-Lines" zu verstehen und dagegen vorzugehen.

Das ist das erste mal dieses Jahr, dass ich in den Medien davon lese, dass eine Staatsanwaltschaft tatsächlich Verbrecher verfolgt, überhaupt, dass ein Jurist etwas versteht. Unglaublich.

Samstag, 4. April 2009

In Afghanistan geht was

Das Spiegelchen meldet, ein drakonisches Afghanisches Gesetz wäre gestoppt worden:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,617461,00.html


Xinhua hingegen meldet etwas völlig anderes:

http://news.xinhuanet.com/english/2009-04/04/content_11131406.htm

Die Vancouver Sun aus dem friedlichen, einsamen, kalten Kanada formuliert das ganze noch etwas eloquenter und angemessener:

http://www.vancouversun.com/news/Nations+pressure+over+rape/1463916/story.html

Foreign Affairs Minister Lawrence Cannon said the "presumed" law -- he said officials have been unable to confirm the proposed law's actual status -- is "extremely alarming" for Canada and its allies.
Immerhin scheint Herr Cannon sein Handwerkszeug zu beherrschen.

Karzai bezeichnet das ganze öffentlich als ein Mißverständnis, und reuters tickert das immerhin:

http://af.reuters.com/article/worldNews/idAFTRE5330VR20090404
Karzai said a copy of the law he had seen did not reflect the criticisms and concerns of Afghanistan's Western backers.

He said the justice minister would speak in detail about the law Sunday after studying it "very, very carefully."


Ergänzung

http://www.cbc.ca/world/story/2009/04/02/law-afghanistan.html

Darin steht, dass 89 von 351 Mandaten im Parlament an Frauen gingen. Das ist beinahe unser Niveau. Es ist weiterhin unklar, welchen genauen Status das Gesetz hat.

Ergänzung 2 (11.4.):

Der afghanische Botschafter in den USA hat erklärt, dieses Gesetz wäre noch nicht Gesetz und würde nie Gesetz werden - mit anderen Worten, wäre ein Vorschlag.

http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=20601087&sid=aU2fFXCtuvVw&refer=home

Viel Hintergrund gibt es bei eurasianet:

http://www.eurasianet.org/departments/insightb/articles/eav041009a.shtml

Ich darf mir außerdem die Freiheit nehmen, anzumerken, dass man in Deutschland bis 1998 (!) innerhalb einer Ehe keine Vergewaltigung begehen konnte, und dieses Delikt erst seit 2004 kein "Antragsdelikt" mehr ist.

Ergänzung 3 (29.4.):

Lesenswert:

Afghanistan's controversial law emboldens women's rights activists

What you should know about women's rights in Afghanistan

Afghan women protest rape law

Es scheint sich abzuzeichnen, dass Karzai aus dem Gesetz innenpolitisch Kapital schlagen will. Wenn er schlau ist, schickt er jetzt die Leute vor, die das Gesetz unterstützen.