Donnerstag, 30. April 2009

Sensation: weiterer Jurist bei der Arbeit ertappt

Ein Richter klagt gegen seinen Arbeitgeber. Wurde auch mal Zeit, dass sich Fachleute um diese ganzen Auswüchse kümmern. Dreimal dürft ihr raten was die Antwort war. Die Antwort des arbeitenden Juristen war auf jeden Fall:

Meyer kündigte an, dagegen Beschwerde einzulegen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.


Wieder die alte Frage: "Wer wacht über die Wächter?" - in diesem Fall offenbar ein sogenanntes Verwaltungsgericht in derselben Stadt. Ob da mal nicht eine gewisse Befangenheit vorliegt? Naja, dem Herren steht es ja offensichtlich frei, "in Berufung zu gehen" und sogar eine Verfassungsklage anzustrengen.

Mal abgesehen davon, dass das Gericht da wirres Zeug redet, gibt es eine (und nur eine) Möglichkeit, den Vorwurf der Einflußnahme zu umgehen: durch zufällige Ziehung des Richters. Hierbei ergibt sich das Problem, dass die Arbeitslast nicht gleichmäßig verteilt wird.

Diesem könnte man einfach entgehen, indem man dem Richter die Entscheidung überläßt, in einer gewissen Situation (beispielsweise wenn er mehr als eine gewisse Zahl Fälle bearbeitet) die neuen Fälle freiwillig abzugeben, bevor er sie tatsächlich bearbeitet - an einen anderen, wiederum zufällig gewählten Richter. Dies müßte relativ schnell möglich sein, so dass (bei mehreren Abgaben in Folge) weiterhin schnell feststehen kann, wer der zuständige Richter sein wird.

Das Losen dient hier dazu, jede Möglichkeit der Einflußnahme auszuschließen (die Zahl der Einflußmöglichkeiten beim Losen ist begrenzt und leicht Kontrollierbar). Die üblichen Verteilungsmodi (nach Aktenzeichen, Fachgebiet, Anfangsbuchstaben einer Prozeßpartei etc.) lassen irgendeine Manipulation zu (auch wenn es nicht besonders plausibel ist: bei Reihum-Verfahren müßte man beispielsweise den Zeitpunkt passend wählen, das Fachgebiet sucht man sich in der Regel nicht frei aus - obwohl es da auch Deutungen geben kann, Anfangsbuchstaben sind wohl eher schwer zu manipulieren, aber auch so etwas wäre denkbar, beispielsweise durch gezielte Firmengründung) die nicht besonders einfach aufzudecken wäre. Außerdem kann, wie im vorliegenden Fall, möglicherweise eine gezielte Entscheidung einen Einfluß bewirken.

Postulat: Auf die Auswahl des Richters darf kein Einfluß genommen werden.

Deutungsfreiheit bei der Richterwahl führt immer wieder zu Schlagzeilen. Beispielsweise hält sich ein Richter Buske immer wieder für zuständig, über alles Mögliche (und insbesondere gegen die Pressefreiheit) Urteile zu fällen, und wurde in dieser Eigenschaft auch schon zum Ziel von derbem Spott. Es gibt sogar eine eigene Website über diese Figur: Buskeismus. Zum Glück blieb dessen tun weitestgehend ohne Folgen, an der Sicherheit, dass es in Deutschland so etwas wie Freiheit oder Sicherheit gäbe, kratzt er aber auf jeden Fall.

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