Nachdem der sogenannte "Vertrag von Lissabon" ohne Diskussion oder überhaupt Rückfrage von allen wesentlichen Staatsorganen abgenickt wurde, wird nun auch das Bundesverfassungsgericht, da ausschließlich mit Bildungsfernen Lebensformen Besetzt, mit einem freudigen "Heil!" auf den Lippen sehend in den eigenen Untergang schreiten, nein, jubilierend springen, so der reflexartig hochklappende rechte Arm nicht zufällig am Mond hängenbleibt.
Zum "sogenannt": unter einem Vertrag versteht man üblicherweise eine als bindend verstandene, freiwillige, beiderseitige Willenserklärung. Keines dieser Adjektive trifft auf die Opfer des Vertrages von Lissabon zu. Man spräche also besser von einem "Angriff".
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