Wir leben ja in einer freiheitlich-Demokratischen Grundordnung, da wird natürlich auch im Unterricht über die Prinzipien gesprochen, die unseren Staat so ausmachen. Die Widersprüche kann man ja einfach weglassen.
Beispielsweise kann man von realisierter Gewaltenteilung und indirekter Demokratie reden, ohne zu kommentieren, dass die Regierung (Exekutive) sich aus der Legislative selbst wählt. Das heißt, dass das Parlament niemals wird die Regierung kontrollieren können - die Regierung genießt ja die Unterstützung der Parlamentsmehrheit.
Beispielsweise kann man von Rechtsstaatlichkeit reden, ohne das Stille-Schneckenpost-Prinzip der Justiz zu erwähnen. Was es mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, aus dem Besitz von möglicherweise ungewöhnlichen, jedoch absolut unverdächtigen Chemikalien ein hinreichendes Verdachtsmoment für eine Hausdurchsuchung zu konstruieren, konnte mir jedenfalls noch keiner erklären.
Beispielsweise kann man auch den Mythos vom aufrechten Berufspolitiker stilisieren, ohne überhaupt nur am Rande auf die Verfehlungen der Schröders, Strauße, Kohls, und wie sie alle heißen, einzugehen.
Zusammengenommen kann ich also sagen: der Unterricht, den ich da "genossen" habe, war zwar eine hervorragende Lektion in Idealismus, hatte aber mit der Realität nicht viel zu tun. Strenggenommen halte ich im Nachhinein diese Inhalte für Beleidigend gegenüber meiner Erkenntnisfähigkeit.
Dienstag, 23. September 2008
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1 Kommentar:
Mal noch was zu Hausdurchsuchungen:
1.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/29/wenn-der-richter-wichtig-nickt
2.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/10/hans-wurst-ermittelt/
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