Da trug es sich also zu, dass einige "Hell's Angels", die einigen "Bandidos" aufgelauert und sie zu klump geschlagen hatten, einen "Deal" mit ihren Anklägern und dem Richter hatten, so dass sie zu vergleichsweise geringen Strafen verurteilt wurden. Im Sinne des Rechtsfriedens, quasi. Man will ja auch keine randalierenden Motorradgangs zu Weihnachten.
Typisch Juristen, könnte man sagen. Man sieht schon, wie hier Freiheit und Sicherheit abgewogen werden: Wenn "Freiheit" mit einem juristenkompatiblen Dialekt ausgesprochen wird (d.h. darin besteht, Leute zu verprügeln, sich wie die Herren im Lande aufzuführen, generell ein autoritäres Gesellschaftsbild zu leben), kann das durchaus förderlich für die "Sicherheit" (vgl. "Rechtssicherheit", "Rechtsfriede" usw.) sein. In diesem Sinne sind also die Hell's Angels und die Polizei quasi zwei Arme derselben Behörde - beide haben ihren Zweck erfüllt, wenn sie ordnungspolizeiliche Weisheit (willkürliche Machtdemonstration zur Erzeugung von Paranoia) und Hörigkeit gegenüber den Gerichten demonstrieren. So ein Jurist ist ja auch nur ein Mensch: solange er nur sein Plazet geben darf, ist es ihm ja letztlich egal, wer die andersdenkenden Verprügelt. Demokratisierung der Polizeiarbeit ist das, nichts anderes.
Die jüngste Entwicklung: Ein juristisch verbildeter Spaßvogel aus Rinteln hat sich einen Spaß daraus gemacht, der deutschen Gerichtsbarkeit einen Anstrich von Rechtfertigbarkeit zu geben, indem er diesen Vorgang als "Rechtsbeugung" und "Strafvereitlung im Amt" zur Anzeige gebracht hat. Dem ist wohl nicht geläufig, dass "Rechtsbeugung" allerfrühestens in Frage kommt, wenn der Angeklagte eine inopportun libertäre Auffassung aufweist oder sich bei der Regierigkeit allzu unbeliebt gemacht hat. Und dass "Strafvereitlung im Amt" überhaupt nie verhängt werden kann, denn die Organe der Rechtsstaatlichkeit haben ja quasi per Definition immer Recht, und selbst wenn nicht, kann man sie nicht belangen. Das sind ja alles nur Einzelfälle.
Vorhersage: die Vorwürfe werden vom Staatsanwalt fallengelassen oder enden nach einem Schauprozeß in einem Freispruch. Der Rintelner wird die nächsten 60 Jahre seines Lebens nicht mehr froh, da er nach Helgoland versetzt werden wird.
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